Urteil im Fall Kino.to gefällt

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  • Urteil im Fall Kino.to gefällt

    Das Urteil gegen den Hauptadministrator von Kino.to wurden heute am 7. Dezember in Leipzig gesprochen. Martin S. erhält 3 Jahre Haft für das gewerbsmäßige und öffentliche Zugänglichmachen von illegalen Kopien.

    Martin S. aus Leipzig ist zu einer 3 Jährigen Haft von einem Leipziger Schöffengericht verurteilt wurden. Er soll der Hauptadministrator von dem bekannten Streaming Portal kino.to gewesen sein. Ihm wird in mehr als 1,1 Millionen Fällen gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung zulasten gelegt.

    Der gelernte KFZ-Mechaniker soll als Hauptadminstrator knapp 400.000€ verdient haben, wie aus Rechnungen der Staatsanwaltschaft Leipzig hervorgeht. Er soll desweiteren Hauptverantwortlicher von Kino.to gewesen sein, so habe der Uploads vorher überprüft und Freigeschaltet bevor sie auf der Startseite von Kino.to zu sehen waren.

    Nach Angaben des Gerichts listete Kino.to zuletzt über 30.000 Filme und Serien und hatte ca. 4 Millionen Besucher täglich.

    Findet ihr diese Strafe gerecht?
    Ich persönlich finde besonders verwunderlich das er KFZ-Mechaniker war, hätte eher einen IT-Experten erwartet.
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  • Zweischneidige Sache, einerseits sieht man mal wieder, wie wichtig den Leuten das Urheberrecht ist, andererseits finde ich es doch schon übertrieben, dass jemand zurRechenschaft gezogen wird, weil seine Seite Filme zum Streamen anbietet.
    Ich persönlich habe die Seite hin und wieder auch mal besucht, aber nur um Filme "zwischendurch" zu schauen. Serien wie House und TAAHM kaufe ich mir grundsätzlich auf DVD, Filme die ich besonders mag genauso.

    Mich überrascht übrigens, dass er nur 3 Jahre bekommen hat. Die Werbung "Raubkopierer werden mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe gefahndet" kommt mir da in den Sinn. Und die war doch auch an Einzeltäter gerichtet. Das, was Martin S. hier tat, war ja kein Einzelfall. :D
  • baddy;270756 schrieb:

    mich wunderts eher dass es nur 400.000 sind die er gemacht hat, schließlich kannte wirklich jeder diese seite und hat sie mind. 1 mal besucht um sich mal einen film reinzuziehen.


    Das ist die Zahl die der Staatsanwaltschaft bekannt ist (Belege usw)
    Ich denke da gibts noch eine nette Dunkelziffer. Außerdem war er ja auch nicht der einzigste der an Kino.to verdient hat ;)
    MFG
  • TwiLight;270752 schrieb:

    Mich überrascht übrigens, dass er nur 3 Jahre bekommen hat. Die Werbung "Raubkopierer werden mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe gefahndet" kommt mir da in den Sinn. Und die war doch auch an Einzeltäter gerichtet. Das, was Martin S. hier tat, war ja kein Einzelfall. :D

    Strafmildernd wirkte sich vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus, hieß es.

    Der Hauptbetreiber bekommt 3 Jahre, und ein Webdesigner 2,5... Irgendwie Unfair.
  • Ich finde 3 Jahre Haft durchaus angemessen, noch dazu, wo er ja nach 2 Jahren wieder rauskommen kann.
    Die 400.000€ dürften nur die belegbaren Gewinne gewesen sein, die Dunkelsumme ist vermutlich deutlich höher.
    Und es wird wohl nicht das letzte Verfahren gewesen sein.
    Denn ich gehe davon aus, dass die Rechteinhaber durchaus auch noch einen Zivlrechtlichen Prozess anstreben und wohl einen Schadensersatz in Millionenhöhe fordern werden.
  • Ich finde die Strafe nicht gerechtfertig, jeder der Google benutzen kann, hat Zugang zu diesen Filmen, sofern man den richtigen Suchbegriff wählt. Das die Seiten, die die Filme hochgeladen haben keine Strafe kriegen, ist schonmal der oberhammer.

    Martin S. hat ja keine Filme hochgeladen sondern nur das Suchen nach diesen Filmen erleichtert - mehr hat er auch nicht gemacht.
    Nagut, er hat Zugang dazu möglich gemacht, aber dann sollte Google ebenfalls vor Gericht gezogen werden, denn da findet man unter anderem auch Bilder von nackten Frauen, die selbst davon nicht mal etwas wissen, man findet Anleitungen zum Thema; Hacking und geben auch Anleitungen zu Bombenplänen indem man die richtigen Suchbegriffe wählt.

    Er hätte mit einem blauen Auge davon kommen müssen, so sehe ich das.
  • Mit einem blauen Auge? Er hat alles erst ermöglicht
    Die größte Filmstream seiten aufgezogen die es gab!
    Normal hätte er eine höhere Strafe bekommen müssen und versteuert hat er sicherlich auch nicht
    Vielleicht bedenkt ihr sowas auch mal!
  • Eigentlich sollte das ein schlag ins Gesicht für jeden Betreiber solch einer Seite sein. Man merkt an Seiten wie Kinox und Movie2k das es nichts bringt. Ich mache es auch wie Twilight, gute Filme und Serien werden gekauft und so sollte es auch eigentlich gemacht werden.

    Die Strafe von 3 Jahren ist angemessen.