Diablo 3: Zweite Abmahnung für Blizzard - Frankreichs Verbraucherschutz kritisiert Online-Zwang

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Diablo 3: Zweite Abmahnung für Blizzard - Frankreichs Verbraucherschutz kritisiert Online-Zwang

      Nachdem der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband Blizzard wegen Diablo 3 abmahnte, folgt unser Nachbarland Frankreich und setzt noch einen drauf. Fehlende Kennzeichnungen auf der Packung sind diesmal nicht das Problem, stattdessen aber genau wie in Deutschland instabile Server sowie zusätzlich der Online-Zwang im Battle.net generell.


      Diablo 3 läuft nicht immer rund. Zum Release haben viele Spieler den berühmten Fehler 37 ertragen müssen: überlastete Anmeldeserver.

      Frankreichs Verbraucherschutz mahnte Blizzard am vergangenen Freitag wegen Diablo 3 ab. Die Spiele-Entwickler aus den USA holen sich somit fast zeitgleich die zweite Abmahnung ab, denn bereits der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband hatte – ebenso am vergangenen Freitag (15. Juni 2012) - ein entsprechendes Schreiben in Richtung USA verschickt. Die Organisation "UFC Que Choisir" kümmert sich in unserem Nachbarland um jegliche Sorgen der Verbraucher, quer durch den kompletten Markt der Konsumgüter. Vor der jetzigen Abmahnung flatterten über 1.500 Käuferbeschwerden in vier Tagen bei der französischen Organisation ein, die letztlich zum Vorstoß der Verbraucherschützer führten.

      Die "UFC Que Choisir" meldet auf der offiziellen Webseite, dass neben instabilen Game-Servern (auch Teilbegründung der "deutschen" Diablo 3-Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband) vor allem der Online-Zwang generell kritisiert werde. Diablo 3 benötigt bekannterweise durchgehend die Anmeldung in einem Battle.net-Konto, selbst für die Singleplayer-Kampagne. Die Organisation hält es für unzumutbar, dass ein Unternehmen [wie Blizzard] von einer flächendeckenden und ausreichend starken Internet-Versorgung in einem ganzen Land [wie Frankreich] ausgeht und eine solche für Diablo 3 als Grundvoraussetzung einführt.

      Die "UFC Que Choisir" räumte Blizzard 15 Tage Zeit ein, sich zu den Problemen zu äußern. Die Situation müsse vollständig und transparent gegenüber den Spielern geklärt werden. Auch von Entschädigungen sei laut cinemablend.com die Rede, anderenfalls würde den Entwicklern ein Gerichtsverfahren drohen. Der französische Verbraucherschutz möchte zudem im Zusammenhang mit dem zuvor Genannten beim DGCCRF (dem französischen Wirtschaftsministerium) prüfen lassen, ob eine dauerhaft vorausgesetzte Online-Verbindung für ein Spiel zulässig und nicht etwa schädlich für die Spieler sein könnte. In der Zwischenzeit ließ Blizzard am Wochenende verlauten, dass die Diablo 3-Server stabil laufen würden – mittlerweile zumindest. Ob das reicht, wird sich zeigen.

      Quelle: Diablo 3: Zweite Abmahnung für Blizzard - Frankreichs Verbraucherschutz kritisiert Online-Zwang

      Die Aktion von Frankreich finde ich überflüssig. Klar ist es nervend das man immer eine guter Internetverbindung braucht, aber es dient ja der längerfristigen Spaßgarantie durch Cheat- und Hackschutz.
    • Werbung zur Unterstützung des Forums ( Bitte AddBlocker deaktivieren )

    • ob eine dauerhaft vorausgesetzte Online-Verbindung für ein Spiel zulässig und nicht etwa schädlich für die Spieler sein könnte. In der Zwischenzeit ließ Blizzard am Wochenende verlauten, dass die Diablo 3-Server stabil laufen würden – mittlerweile zumindest.
      Onlinezwang gabs woanders auch schon - so schlimm ist das nicht. Und Sinn hats wohl auch, da sonst Cheaten wesentlich leichter wäre.
      Die Server sind auch stabil. Beim Spielstart gabs große Probleme, die haben aber eig. alle großen Onlinespiele gehabt. Also auch nichts besonderes bzw. überaschendes.

      Also ich stimme dir zu. Sowas ist unnötig.