BGH-Urteil: Internet als Grundbedürfnis

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    • BGH-Urteil: Internet als Grundbedürfnis



      Im laufenden Rechtsverfahren des Bundesgerichtshofs und dem Internet-Provider 1&1 wurde das Internet zu den menschen Grundbedürfnissen aufgenommen.

      1&1 hat den Prozess zwar verloren, aber mit diesem Urteil doch so viel gewonnen.

      In der Presseerklärung heißt es:
      Das Internet hat sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt.

      und weiter:
      Für durchschnittliche Verbraucher in Deutschland ist seine ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung.


      Damit sollte es vor allem für Interessengruppe, die sich gegen freie Internetnutzung einsetzen, deutlich schwerer werden. Was das Urteil für den Verbraucher bedeutet ist bisher schwer vorauszusagen.

      Genaue Informationen dazu könnt ihr auf dem offiziellen 1&1-Blog nachlesen.
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