MCore Grillfest

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  • Grillparty und Alc nur für Leute über 16?
    Arbeitest du bei der Polizei oder wieso hälts du das so streng ein? :D
    Wenn ich komme, bring ich meinen eigenen mit. :>

    Ein gutes Rechtsbewust sein sollte man von jedem Bürger der Bundesrepublik erwarten.
    Desweiteren, sollte eine Kontrolle kommen(auch ein geringes Risiko schließst nicht aus) muss er für jeden Minderjährigen der auf seiner Veranstaltung Alkohol zu sich nimmt eine Geldbuße von 100€-300€ zahlen.

    PS: Da es sich um kein öffentliches Unterfangen handelt gilt keine der im Link beschriebenen Einschränkungen zum Thema ausgehlänge. Dieser Paragraph des Jugend-Schutz-Gesetzes gilt nur für den aufenthalt auf öffentlichen Veranstaltungen oder Gebäuden, außer man befindet sich auf einer Reise. Zu einer Reise gilt unteranderem der Weg zur Schule.
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    chrissi;223320 schrieb:

    Hier könnte man schon darüber sprechen, dass es sich nicht mehr um eine private Veranstaltung handelt.

    jaaaaaa der Fachman für unser gutes Dickes und schweres gesetz xD

    Also:
    wie sieht die Gesetzliche lage für Jugendliche unter 16 mit dem ausgehen aus?
    So weit ich weiß, dürfen unter 16 jährige nur bis 22 oder 24 Uhr außer Haus bleiben.(Vor allem wennd ie Eltern was dagegen haben)
    Helf mir chrissi wie soll ichs am besten machen?

    @Starrr
    Ich denke ichbinniemand hat das ganz gut erklärt.Ich würde ja gerne mit Unterschrift der Eltern machen, aber das wird doch eh gefälscht.
    Von daher wirds nix.Wenn z.B. jemand ins Krankenhaus muss, weil er sich für cool hält und mal fett Vodka exen muss, wird gefragt, woher hat er den Alc?
    Dann wird natürlich auf mich gezeigt und ich hab dann Streß.Von daher halte ich dieses Verbot ein.Sollte ich jemanden erwischen, dann fliegt er.
    Regeln braucht man immer und überall.Wer ein problem damit hat , kann gern zu hause bleibem.Denke das niemand Bock auf so jemanden hat.
    Was du beid ir zu hause säufst ist mir egal.Auf der Fete wird das so eingehalten.
    Sollte vllt mal jemand mit 16 oder 17 nen Flieger wollen werde ich da jetzt nicht unbedingt was sagen, aber unter 16 gibts nix.[/COLOR]
  • Also ich würd Ort und Zeitpunkt nicht hier veröffentlichen und dann die Leute einzeln einladen und das ganze auf "Privat" trimmen, dh mit Gästeliste, Einladungen usw.
    Dann kann niemand von einer öffentlichen Veranstaltung reden und du bist weitestgehend von den rechtlichen Barrieren befreit.
    Schau einfach, dass es nicht zuu groß wird, dann sollte das alles kein Problem sein.
  • Dawn;222770 schrieb:

    wenn DER hingeht, dann geh ich nich hin... o.o
    demon ist das aggressivste was ich in meinem leben jemals begegnet bin .......


    Wenn Syntax vorbeischaut, nicht mehr ;)
    Naja, solange alle sich in "Maßen" betrinken, und alle höflich bleiben, würde ich eventuell auch vorbeischauen.
    Könnte 3 Leute aus München mitnehmen, falls jemand eine Mitfahrgelegenheit braucht. (Im Auto wird jedoch nur Oldschool HipHop angehört, damit das klar ist ;))
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    chrissi;223356 schrieb:

    Also ich würd Ort und Zeitpunkt nicht hier veröffentlichen und dann die Leute einzeln einladen und das ganze auf "Privat" trimmen, dh mit Gästeliste, Einladungen usw.
    Dann kann niemand von einer öffentlichen Veranstaltung reden und du bist weitestgehend von den rechtlichen Barrieren befreit.
    Schau einfach, dass es nicht zuu groß wird, dann sollte das alles kein Problem sein.

    Ok werde es so machen.Danke für den Tip.Aber Ausgabe von Alc. an minderjährige ist trotzdem verboten oder? Sprich meine Regelung unter 16 kein Alc.?

    Lightings;223346 schrieb:

    Bin 15 komme vllt. mit Freund und Scharok ich wohne 10 min von dir weg!

    Weiß ich doch :D

    @Vendetta
    So lang du mit der Musik und dem no HipHop einverstanden bist.
    Zum "betrinken" habe ich mich mehrmals geäußert.Wer seine Grenzen nicht kennt kann zu hause bleiben.Und wer unbedingt einen auf coolen Säufer machen muss, kann zum Bordstein zurück.[/COLOR]
  • Bei einer privaten Veranstaltung muss man nur darauf achten dass man bei Außenstehenden keine Ablehnung hervoruft.
    In folgenden Fällen treffen die Ausgeh Regeln des Jugend-Schutz-Gesetzes zu:
    - Bei einer Feier mit öffentlichen Zutritt.
    - In öffentlichen Gaststätten.
    - Bei Nutzung öffentlicher Orte.

    Sollte die Feier auf Privatgelände mit statt finden, zu der auch nur die 'eingeladenen' Leute zutritt haben, sollte es keine Konflikte mit dem Gesetz geben.
    Die wichtigen Regeln sind:
    - Kein Alkohol an Minderjährige
    - Bis zum Abschluss des 18ten Lebensjahres nur bei genehmigung der Eltern
    - Keine Störung der Öffentlichkeit.

    Sonst ist man recht frei (habe mich nicht durch alle Artikel des JuSchG gearbeitet).
  • ichbinniemand;223467 schrieb:

    Bei einer privaten Veranstaltung muss man nur darauf achten dass man bei Außenstehenden keine Ablehnung hervoruft.
    In folgenden Fällen treffen die Ausgeh Regeln des Jugend-Schutz-Gesetzes zu:
    - Bei einer Feier mit öffentlichen Zutritt.
    - In öffentlichen Gaststätten.
    - Bei Nutzung öffentlicher Orte.

    Sollte die Feier auf Privatgelände mit statt finden, zu der auch nur die 'eingeladenen' Leute zutritt haben, sollte es keine Konflikte mit dem Gesetz geben.
    Die wichtigen Regeln sind:
    - Kein Alkohol an Minderjährige
    Da sagte Chriss ja, dass das nicht unbedingtso ist?
    - Bis zum Abschluss des 18ten Lebensjahres nur bei genehmigung der Eltern
    - Keine Störung der Öffentlichkeit.

    Sonst ist man recht frei (habe mich nicht durch alle Artikel des JuSchG gearbeitet).

    zu wenig Zeichen
  • Ein Wort vielleicht noch zu dem Alkohol an Minderjährige auf ner Privatparty:
    Also ich persönlich würde ihnen den Alkohol in Maßen geben.
    Solange sich keiner ins Koma sauft ist das ganze, wenn überhaupt, rechtliche Grauzone.
    Hab mich da oben vielleicht etwas ungenau ausgedrückt, legal isses nicht aber wirklich illegal auch nicht, gibt dazu weder ein Gesetz noch genügend Urteile, aber ich seh da eigentlich kein Problem.
    Denn wo kein Kläger ist, gibts auch keine Klage.
    Was sie selber mitbringen kannst du sowieso schlecht kontrollieren, also würde ich dich da eh von jeder Schuld freisprechen.
    Und auch das mit den Eltern sollte absolut nicht dein Problém sein.
    Wenn einer gegen den Willen seiner Eltern zu dir kommt, kannst doch du da nix dafür.
    Und die Öffentlichkeit sollte man grundsätzlich nicht stören, egal mit was.
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    chrissi;223576 schrieb:

    Ein Wort vielleicht noch zu dem Alkohol an Minderjährige auf ner Privatparty:
    Also ich persönlich würde ihnen den Alkohol in Maßen geben.
    Solange sich keiner ins Koma sauft ist das ganze, wenn überhaupt, rechtliche Grauzone.
    Hab mich da oben vielleicht etwas ungenau ausgedrückt, legal isses nicht aber wirklich illegal auch nicht, gibt dazu weder ein Gesetz noch genügend Urteile, aber ich seh da eigentlich kein Problem.
    Denn wo kein Kläger ist, gibts auch keine Klage.
    Was sie selber mitbringen kannst du sowieso schlecht kontrollieren, also würde ich dich da eh von jeder Schuld freisprechen.
    Und auch das mit den Eltern sollte absolut nicht dein Problém sein.
    Wenn einer gegen den Willen seiner Eltern zu dir kommt, kannst doch du da nix dafür.
    Und die Öffentlichkeit sollte man grundsätzlich nicht stören, egal mit was.

    Ok danke für die Infos.Find es schön dich hier wieder zu sehn.Bist meine Nr.1

    Zu der Regelung:
    Ok, lasse mich auf Alc. in Maaßen ein.
    Trotzdem wird es unter 16 keine harten Sachen geben(spirituosen).So weit eine kleine lösung der Alc. Regel.[/COLOR]
  • Scharock;223591 schrieb:

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    Ok danke für die Infos.Find es schön dich hier wieder zu sehn.Bist meine Nr.1

    Zu der Regelung:
    Ok, lasse mich auf Alc. in Maaßen ein.
    Trotzdem wird es unter 16 keine harten Sachen geben(spirituosen).So weit eine kleine lösung der Alc. Regel.[/COLOR]


    verständlich bin 16 aber , habe auch nen perso mit 18'ner signierung , das musste auch iwie regeln , also mit dennen die auch so enen jhaben
  • Novax3;230778 schrieb:

    Bin neu hier und sehs erst jetzt richtig xD

    Eine klasse Idee, ja klar Vorsicht ist immer geboten, aber ich glaube es könnte lustig werden.

    Bin dann erst gerade 16 und wohne in Kiel, ich glaube ich darf eh nicht kommen.

    Euch viel Spaß :)

    Aller alter ist erlaubt , A brauchste zustimmung B darfste mit 16 keine harten sachen trinken