Kauf -> Reperatur -> Geldzurückerstattung?

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    • Kauf -> Reperatur -> Geldzurückerstattung?

      Hallo meine lieben !

      Ich werde euch hier mal eben mein Problem beschildern & ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen und mir Ratschläge geben.

      Vorfall:

      Ich habe mir im Shop ein Laptop gekauft -welches von ACER ist - und es funktionierte die ersten 2 Monate einwandfrei. Doch danach traten Probleme auf die relativ unwichtig für diesen Thread sind. Jedenfalls gab ich den Laptop im Shop ab und wartete zwangsweise einen ganzen Monat bis ich den Laptop wieder bekam. Als ich ihn getestet habe traten wieder die selben Probleme auf und ich musste den Laptop heute wieder verschicken weil ACER anscheinend zu dumm für eine Reperatur ist. Jetzt muss ich wieder ungefähr einen Monat warten.

      Info: ACER brauchte einen Monat für nur einen AKKU-Wechsel!? :pissed off:
      Info²: Ich brauche den Laptop für meine IT-Schule und für diverse Schulprojekte.:TT TT:

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      Ich kenne ein Gesetz in Deutschland welches besagt das man sein Geld zurückerstattet bekommt, wenn die Ware 3 mal unrepariert zurückkehrt. Ja, nette regelung... 3*30Tage= 90 Tage.

      Denkt ihr ich kann rechtlich mein Geld schon beim 2ten Fehlschlag zurückerstatten? Ich habe keine lust immer so lange warten zu müssen.. Bitte gebt mirn paar tipps...

      Gruß,

      Sasuke
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    • Naja, Gesetze sind fest, auch wenn es ewig dauert. Allerdings weiß ich nicht über dieses Gesetz Bescheid, nur dass die allerletzte Möglichkeit bei einem Betrieb die Geldzurückerstattung ist. Die werden mit Händen und Füßen versuchen, dir nicht das Geld zurückzahlen zu müssen und sind dabei meistens im Recht. Viel Glück dabei trotzdem.
    • Unverhältnis mäßig große Wartezeiten, sind unzumutbar, des weiteren steht im BGB, dass du Anspruch auf eine Reperatur hast (Beseitigung der Mängel), wenn diese nicht ordnungsgemäß gemacht wird, kannst du dem Kaufvertrag jederzeit widersprechen.
      Des weiteren liegt die Beweislast, dass diese Fehler nicht bereits bei Acer in der Produktion da waren bei Acer, daher hast du gute Chancen. (Bin kein Jurist, jedoch hab ich in der Bankausbildung Rechtsgrundlagen gelernt, und ich bin mir sicher, dass du absolut im Recht bist.)

      Ich persönlich würde den Laptop einschicken, einen langen Text darüber verfassen, wie unzufrieden du mit den Produkten des Hauses bist, und diese mit Sicherheit nicht mehr weiterempfehlen wirst, etc.... Ein einwandfreies Gerät bekommst du dann SICHER (NEU), viele Hersteller bieten dann sogar meist bessere Produkte an (z.B. mehr RAM im Laptop, oder Ähnliches), um dem Image und der Mundpropaganda in die Hände zu arbeiten.


      Gruß
    • DerStaatsfeind;272514 schrieb:

      Unverhältnis mäßig große Wartezeiten, sind unzumutbar, des weiteren steht im BGB, dass du Anspruch auf eine Reperatur hast (Beseitigung der Mängel), wenn diese nicht ordnungsgemäß gemacht wird, kannst du dem Kaufvertrag jederzeit widersprechen.
      Des weiteren liegt die Beweislast, dass diese Fehler nicht bereits bei Acer in der Produktion da waren bei Acer, daher hast du gute Chancen. (Bin kein Jurist, jedoch hab ich in der Bankausbildung Rechtsgrundlagen gelernt, und ich bin mir sicher, dass du absolut im Recht bist.)

      Ich persönlich würde den Laptop einschicken, einen langen Text darüber verfassen, wie unzufrieden du mit den Produkten des Hauses bist, und diese mit Sicherheit nicht mehr weiterempfehlen wirst, etc.... Ein einwandfreies Gerät bekommst du dann SICHER (NEU), viele Hersteller bieten dann sogar meist bessere Produkte an (z.B. mehr RAM im Laptop, oder Ähnliches), um dem Image und der Mundpropaganda in die Hände zu arbeiten.


      Gruß


      Vielen Dank für die motivation und hilfe ;) Jedoch habe ich den Laptop wiedermal zur reperatur freigegeben... Sollte er wieder defekt zurückkehren dann werde ich genau das machen was du mir empfohlen hast :) Vielen Dank
    • Eine Sache vielleicht noch zur Beweislastumkehr:
      Wenn das Problem immer das Selbe ist, dann gilt die Frist der ersten Beanstandung, d.h. wenn jedes Mal z.B. die Grafikkarte wieder nicht ordnungsgemäß funktioniert, dann gilt die Beweislastumkehr auch nach länger als 6 Monaten nicht mehr.

      Ich würde ein Schreiben aufsetzen und darin schreiben, dass du ein funktionsfähges Produkt erwartest und dann eine angemessene Frist (14 Tage) setzen, in der der Schaden behoben werden soll. Bereits im Schreiben kannst du ankündigen, ansonsten vom Kaufvertrag zurückzutreten.
      BTW: Wenn du das Gerät in nem Laden gekauft hast, dann ist der Händler der Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Lediglich bei Garantiefällen ist der Hersteller zuständig.
      Um was für einen Fall handelt es sich denn bei dir?
    • Vielen Dank.

      Mein AKKU hört auf zu laden wenn mein Laptop bisschen anfängt belastet zu werden z.B. wenn man ein Spiel öffnet, sei es MW3 oder Mario -.- Dabei ist mein Laptop ein Gamer-Laptop für 1200 € :) Sogar wenn ich viele Browser-Tabs offen hab hört der mist auf aufzuladen. Acer gab mir nen neuen Akku der hats aber auch nicht gebracht.
    • Sorry war voll :D
      Also:
      mann muss mit dem Produkt (Laptop) mal zum Shop gehen und nachfragen ob Sie es jetzt schon eintauschen würden.
      Es gibt paar fälle in denen Sie es durchlassen gehen weil Sie erkennen das es nichts mehr bringt, aber sehr drauf bauen würde ich nicht.
      Ich mach es so:
      Mein Laptop war schon 1x mal in der Reperatur, bringe ihn jetzt zum 2ten mal hin und danach gucken drück ich wd 1000x die linke maus taste damit die nicht funtzt lösch das WEB-Betriebssystem und dann verlange ich so mein Geld zurück :)
    • Also ihr alle macht einen riesen Fehler:
      Ihr vermischt hier die (freiwillige) Garantie des Herstellers mit der gesetzlichen Gewährleistung.
      Für die Abwicklung der Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig, deshalb ist er auch euer Ansprechpartner.
      Hier werden defekte Produkte relativ oft einfach ausgetauscht und danach erst repariert und dann als "refurbished" wieder in den Handel gebracht bzw. das ganze dann intern mit dem Hersteller geklärt.
      Bei der Garantie sieht es etwas anders aus: Das ist eine vollkommen freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt damit auch seinen Bestimmungen.
      Die Garantie darf z.B. erlöschen, wenn du ein Gerät aufschraubst, die Gewährleistung nicht zwangsläufig.
      Ich vermute stark, dass der TE hier die Garantie in Anspruch genommen hat und somit auch mehr oder weniger der Willkür des Herstellers unterliegt.
    • Naja haste mal das Handbuch gelesen und schonmal daran gedacht wozu nen Akku ist ?
      Beim Permbetrieb zuhause -> Akku raus wenn er angesteckt ist.
      Der Akku ist nur dafür gedacht, dass dein Laptop Mobil ist.

      Wenn du ihn permanent angesteckt hast und darüber spielst, erfolgt eine Ständige
      auf/de ladung und das hält auch Lithion Akku nicht lange aus.

      Außerdem könnte es sein, dass dein Netzteil oder deine Steckdose defekt ist und
      zu viel Spannung verursacht. Das er aufhört zu laden, ist eigentlich normal da bei
      hohen Leistungen automatisch von Akkubetrieb auf direkte Stromzufuhr umgestellt
      wird um die Akku's zu schonen, es wäre als ganz normal, das dein Akku nicht geladen
      wirst, wenn du den Laptop stark beanspruchst.
    • Das klingt sehr logisch, Danke.

      Ja, ich habe für mehrere Tage mal mein Laptop durchgehend mit dem Akku in ihm drinne angelassen... Ich dachte bis vor kurzem noch das so ein Laptop ohne ein Akku kein Strom kriegen würde, bis mein kollege meinte das ich den Akku mal rausnehmen und es ohne Akku probieren sollte. Das tat ich auch, aber der Fehler war immernoch da.. Wie dem auch sei da ist jetzt irgendwas kapput und ich will mein Laptop in kürzester Zeit wieder. Am besten wäre eine Geldzurückerstattung, damit ich mir einen Stabilen Rechner kaufen kann:)

      Ich habe dem Verkäufer eine E-mail geschrieben und ein bissl dampf gemacht. Mal sehen was sich daraus ergibt. Ich halte euch am laufenden & würde mich für weitere Ratschläge sehr freuen.


      EDIT:

      chrissi;272621 schrieb:


      @TS: Hast du dich zuerst an den Verkäufer gewandt? Oder hast du dein Produkt direkt an den Hersteller eingeschickt?



      Zum Verkäufer.