Hütte bauen; Baugenehmigung bei ...?

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    • Hütte bauen; Baugenehmigung bei ...?

      Hay, ich und meine Kollegen wollte uns mal auf einem Feld von uns eine Hütte bauen, nur da das ja meist ein problem mit der Baugenehmigung ist wollte ich mal nach forschen ob sich damit schon jemand befasst hat.
      Meine genaue frage ist ab wie viel m² braucht man eine Baugenehmigung für eine Hütte auf einem auserhalb des Ortes liegendem Feld?
      dazu kommt dann noch betrifft das nur die Hütte? D.h. wenn wir noch eine Terasse evtl. auch mit 2-3 Metern Überdachung dazu bauen wollen braucht man dafür aufjedenfall eine Baugenehmigung oder gibt es dazu wieder eine andere ausnahme?

      z.B.
      Hütte 2,5mx3,5m Terasse noch mal 3m-5mx3,5m und über die Terasse noch ein Dach mit 2m-4m x3,5m
      wofür bräuchte man ab welchem Maß eine Baugenehmigung? (Was sind die maximalen größen)
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    • Baugenehmigungen braucht man ab einer bestimmten Höhe, Fundamenten etc. Eine Baugenehmigung solltest du dir aber aufjedemfall nehmen, auch aus versicherungstechnischen Gründen.

      Angenommen du baust nur einen Pfosten und jemand fährt mit dem Auto dagegen und er kennt sich etwas aus, kann er dich anzeigen und du verlierst. ;)

      Baugenehmigungen sind vllt. etwas kostspieliger, aber sicher!
    • Ich hab vor ein paar Tagen von einem Freund gehört das sie ihre Hütte abreisen bzw kleiner machen müssen da sie das maximal maß überschreiten und keine Baugenehmigung dazu hatten. Daher frage ich aber ich werde mich wohl wirklich im Rathhaus/zuständigem Bauamt informieren lassen.

      Mit dem Auto kommt man da nicht wirklich hin.. und wenn hätte er dort nichts zu suchen falls jemand dagegen fahren würde, da wäre die sache aufjedenfall erledigt.
    • Trecka;287596 schrieb:

      Also, wenn das Grundstück euch gehört, sollte es erlaubt sein. Nur wenn es ein anderem gehört dürft ihr das nicht (:


      man muss teilweise sogar genehmigungen zum baumfällen einholen z.b.

      Ich meine eh das es überall unterschiedlich gehandelt wird.

      Ein anruf beim Bauamt schaft dir sicherheit.
    • M4ng0;287689 schrieb:

      Bäume fällen darf man in Deutschland ohne C Schein garnichtmehr... Nur liegend Holz soweit ich weiß. ;)


      Wir habens hier zwar nicht von Bäume fällen :D aber wenn der Baum auf deinen Grund und Boden ist (also dein eigen) ist darf man ihn sehr wohl fällen oder etwas nicht?


      Was zählt denn genau als Fundament? Erst wenn man die "Ausgrabung" mit Beton auffüllt?
      oder auch schon wenn man einfach nur Kies als "Fundament" nutzt? bzw das davor ausgegrabene Loch damit auffüllt?
    • Wenn er auf deinem Grund und Boden steht muss aber dann bestimmt der Abstand zum nächsten Grundstück min. die Höhe des Baumes haben. Ich kenne mich da nicht aus, habe das aber mal mitbekommen,d ass es da paar Bestimmungen gibt. Werde euch mal paar mehr Infos geben, sobald ich den C Schein mache. ;)

      // luia hat mit Bäume fällen angefangen. :o

      //B2T ... (:
    • Ich und meine Kumpels werden uns aufjedenfall beim zuständigen Bauamt informieren.
      Und dann werd ich wohl hier mal was posten was nun war bzw wie es ausschaut :D Falls andere mal auf das Thema stoßen und auch in der gleichen Situation stecken, auch wenn es wohl für jeden besser wäre immer mal dort nachzufragen kann ja immer überall anderst handgehabt werden :D