Battlefield 4: Premium-Kunden von Battlefield 3 erhalten Beta-Zugang

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    • Battlefield 4: Premium-Kunden von Battlefield 3 erhalten Beta-Zugang

      Obwohl Publisher Electronic Arts und Entwickler DICE eine offizielle Konferenz, auf welcher "Battlefield 4" durch genaue Informationen und Details vorgestellt werden soll, für den 27. März dieses Jahres planen, kursieren derzeit bereits einige Gerüchte um den von vielen Fans der Serie so sehr ersehnten Titel. Neben Besitzern der Limited Edition des Shooters "Medal of Honor: Warfighter" sollen laut der russischen Version der Vertriebsplattform Origin auch Premium-Kunden von "Battlefield 3" Beta-Zugang erhalten - Von einem exklusiven Feature ist die Rede. Bestätigt wurde dies allerdings noch nicht. Da Ian Tornay, Community Manager, vor einiger Zeit sagte, dass noch mehrere Wege zum Einlass in die Beta-Phase veröffentlicht werden, erscheint besagtes Gerücht als durchaus möglich.

      Umso wahrscheinlicher ist es, dass man in "Battlefield 4" vorzugsweise im Einzelspieler-Modus eine chinesische Frau als Charakter nutzen kann. Dies wird durch ein Artwork klar, welches Electronic Arts, kurz EA, auf der Internetpräsenz des kommenden Shooters präsentiert.


      Quelle: ****

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    • kyou;319423 schrieb:

      Sagt wer?.


      Sagen die Regeln!

      [h=3]2. Das Zitat muss kenntlich gemacht werden, der übernommene Inhalt unverändert bleiben.[/h]Jedes Zitat muss als Übernahme aus einem fremden Werk gekennzeichnet werden – bei Texten zum Beispiel dadurch, dass das Zitat hervorgehoben wird, etwa durch Anführungszeichen oder Fettdruck. Immer muss außerdem die Quelle angegeben werden. Für Quellenangaben gibt es akzeptierte Regeln, aber keine einheitlichen Vorgaben (s. weiterführende Links am Ende des Textes). Im Web gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.
      Es ist generell nicht gestattet, die zitierte Stelle zu verändern. Zitate in Texten müssen daher im Regelfall wörtlich erfolgen. Zu kürzen oder zu übersetzen ist nur erlaubt, wenn dadurch nicht der „Sinn entstellt“ wird, denn dem Autor des ursprünglichen Werks darf nichts untergeschoben werden, was er so nicht geschrieben hat. Auslassungen werden üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (…).

      Quelle: iRights.info | Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt

      Du musst den Text ja nicht immer hervorheben oder in Anführungszeichen setzen, aber am Schluss eine Quelle mit dem exakten Link sollte schon vorhanden sein ;)

      Aber das soll es an dieser Stelle auch gewesen sein, um hier nicht weiter zu spammen. Merks dir einfach für weitere News :)