Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist zu der Entscheidung gelangt, dass Kinobesucher gezielt über den Einsatz von Nachtsichtgeräten informiert werden müssen.
Raubkopierer sind Verbrecher. Seit Jahren fahren diverse Interessensverbände einen harten Kurs gegen Urheberrechtsverletzer. Besonders gefürchtet sind sogenannte Pre-Releases oder Cam-Rips. Beide treten in kurzem zeitlichen Abstand zum "offiziellen" Release eines Werkes auf. Durch das parallele Angebot, welches kostenlos aber illegal ist, entgehen der Contentindustrie nach eigenen Angaben Millionenbeträge. Aus diesem Grunde greift man teilweise zu immer drastischeren Maßnahmen. Bis zur Leibesvisitation ist es nicht mehr weit, wie die jüngsten Entwicklungen zeigten.
In Kinos wird die Jagd nach den Cam-Rippern nämlich immer mehr verschärft. Als neuesten Streich hat man Nachtsichtgeräte für sich entdeckt. Das Kinopersonal soll damit in die Lage versetzt werden, die Kinobesucher in dem dunklen Saal zu beobachten. Wer sich merkwürdig verhält, oder bei wem man eine Kamera entdeckt, bekommt somit sehr schnell Ärger. Das "Pilotprojekt" wurde insbesondere zum Kinostart des neuen Harry Potter-Films in diversen deutschen Städten, darunter Magdeburg, angewandt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat nun entschieden, dass die Beobachtung der Kinobesucher nur dann zulässig ist, wenn diese zuvor explizit darüber informiert werden. Nur so wären die Zuschauer rechtzeitig in der Lage zu entscheiden, ob sie sich im Dunkeln beobachten lassen wollen. Gegen den Datenschutz würde die Überwachung aber nicht verstoßen, da die Nachtsichtgeräte keine Aufnahmen anfertigen können.
Nach Angaben von Warner Bros. hatte man nach dem bundesweiten Kinostart insbesondere in einem Magdeburger Kino auf die gezielte Überwachung mit Nachtsichtgeräten gesetzt. Alle Kinobesucher seien aber vor dem Erwerb der Kinokarte auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden. Nach Ansicht des Landesverwaltungsamtes bleibe aber ein ungutes Gefühl, nachtsichtgerätwenn man wissentlich beobachtet wird. Dabei deutete man sehr dezent an, was das Kinopersonal noch so beobachten könnte: "Denn nicht jeder, der ein Kino besucht, möchte ausschließlich und vorrangig dem Filmgenuss frönen, [...]."
(Gulli)
Raubkopierer sind Verbrecher. Seit Jahren fahren diverse Interessensverbände einen harten Kurs gegen Urheberrechtsverletzer. Besonders gefürchtet sind sogenannte Pre-Releases oder Cam-Rips. Beide treten in kurzem zeitlichen Abstand zum "offiziellen" Release eines Werkes auf. Durch das parallele Angebot, welches kostenlos aber illegal ist, entgehen der Contentindustrie nach eigenen Angaben Millionenbeträge. Aus diesem Grunde greift man teilweise zu immer drastischeren Maßnahmen. Bis zur Leibesvisitation ist es nicht mehr weit, wie die jüngsten Entwicklungen zeigten.
In Kinos wird die Jagd nach den Cam-Rippern nämlich immer mehr verschärft. Als neuesten Streich hat man Nachtsichtgeräte für sich entdeckt. Das Kinopersonal soll damit in die Lage versetzt werden, die Kinobesucher in dem dunklen Saal zu beobachten. Wer sich merkwürdig verhält, oder bei wem man eine Kamera entdeckt, bekommt somit sehr schnell Ärger. Das "Pilotprojekt" wurde insbesondere zum Kinostart des neuen Harry Potter-Films in diversen deutschen Städten, darunter Magdeburg, angewandt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat nun entschieden, dass die Beobachtung der Kinobesucher nur dann zulässig ist, wenn diese zuvor explizit darüber informiert werden. Nur so wären die Zuschauer rechtzeitig in der Lage zu entscheiden, ob sie sich im Dunkeln beobachten lassen wollen. Gegen den Datenschutz würde die Überwachung aber nicht verstoßen, da die Nachtsichtgeräte keine Aufnahmen anfertigen können.
Nach Angaben von Warner Bros. hatte man nach dem bundesweiten Kinostart insbesondere in einem Magdeburger Kino auf die gezielte Überwachung mit Nachtsichtgeräten gesetzt. Alle Kinobesucher seien aber vor dem Erwerb der Kinokarte auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden. Nach Ansicht des Landesverwaltungsamtes bleibe aber ein ungutes Gefühl, nachtsichtgerätwenn man wissentlich beobachtet wird. Dabei deutete man sehr dezent an, was das Kinopersonal noch so beobachten könnte: "Denn nicht jeder, der ein Kino besucht, möchte ausschließlich und vorrangig dem Filmgenuss frönen, [...]."
(Gulli)