Urteil in Leipzig: Hohe Haftstrafe für Michelles Mörder

  • Urteil in Leipzig: Hohe Haftstrafe für Michelles Mörder

    Der Mörder der achtjährigen Michelle ist zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richter am Landgericht sahen es als erwiesen an, dass der heute 19 Jahre alte Daniel V. das Mädchen im August 2008 missbraucht, brutal misshandelt und getötet hat.

    Hamburg - Der Mörder der kleinen Michelle aus Leipzig muss neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der 19-Jährige hatte gestanden, die Achtjährige im August 2008 missbraucht und brutal getötet zu haben. Das Landgericht Leipzig sprach Daniel V. am Freitag des Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung schuldig.

    Der Teenager wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er erhebliche Reifemängel hat und sozial gestört ist. Bei Erwachsenen steht auf Mord lebenslänglich.

    Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von zehn Jahren gefordert. Aufgrund seines Alters und seiner "mangelnden sittlichen und geistigen Entwicklung" müsse das Jugendstrafrecht angewendet werden, sagte der Staatsanwalt in seinem einstündigen Plädoyer am Freitag vor dem Landgericht Leipzig. Ausschlaggebend für das Strafmaß sei für ihn die hohe Brutalität, mit der der Angeklagte die Tat begangen habe. Er habe in seiner langjährigen Dienstzeit solch eine Tat noch nicht erlebt, sagte der Staatsanwalt. Michelle habe einen minutenlangen Todeskampf führen müssen. "Es war ein Martyrium für sie."

    Zudem habe der Angeklagte die kindliche Arglosigkeit des Mädchens ausgenutzt. Er habe die Vergewaltigung von vornherein geplant. Als sich Michelle wehrte, habe er "aus Wut und Rache" auf sie eingeschlagen und sie schließlich erwürgt. Dieser Mord sei nicht als Affekttat zu bewerten, sagte der Staatsanwalt, sondern geschah zur Verdeckung der vorherigen Tat.

    Diese Aspekte seien so gravierend, dass auch das Geständnis des Angeklagten nicht strafmildernd wirken könne. Zwar habe der Angeklagte die Tat gestanden, allerdings erst nach einer stundenlangen Vernehmung. Auch habe er sich am 8. März nur bedingt freiwillig der Polizei gestellt. An jenem Tag hätten die Beamten bei ihm ohnehin einen DNA-Test genommen und ihn somit überführt.

    Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei ein "Einzelgänger, Außenseiter und Muttersöhnchen". Hinzu komme seine leichte autistische Erkrankung, durch die er "nicht gefühlsarm, sondern gefühlskrank" gewesen sei. Aufgrund des Geständnisses und der Lebensumstände könne sein Mandant jedoch nicht zur Höchststrafe verurteilt werden. Der Anwalt beantragte eine Jugendhaft von acht Jahren und sechs Monaten.

    Der Angeklagte hatte sein Geständnis am ersten Prozesstag Mitte August wiederholt. Nach seinen Angaben hatte er das Mädchen am 18. August 2008 auf dem Heimweg vom Schulhort abgepasst und in seine Wohnung gelockt. Dort missbrauchte er sie, anschließend schlug und würgte er sie so stark, dass sie ihren Verletzungen erlag. Drei Tage später wurde die Leiche des Mädchens in einem kleinen Teich in der Nähe ihres Wohnortes gefunden. Erst Anfang März 2009 stellte sich der 19-Jährige der Polizei.

    In seinem Schlusswort vor Gericht sagte Daniel V., das Ausmaß seiner Tat sei ihm erst im Verlauf des Prozesses richtig bewusst geworden. Er sei schockiert darüber, dass die Familie seines Opfers so tief traumatisiert sei.

    Der Vertreter von Michelles Familie hatte sich der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und darüber hinaus eine Verurteilung unter dem Vorbehalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung verlangt.

    ([URL="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,652824,00.html"]Spiegel Online[/URL])
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  • Ja is klar...Leute die nur ein bisschen über 18 (Und somit ERWACHSEN) sind werden doch immer als "Geistig gestört" oder "Zurückgeblieben" bezeichnet.
    Man sollte den Typen lebenslänglich hinter Gittern stecken, er wieß was er getan hat und fertig.
    Solche Leute braucht die Gesellschaft nicht
  • Naja, erwachsen is erwachsen. Und mit 18 ist man eben erwachsen, und nach Gesetz sollte es ihn Lebenslänglich treffen. Was bringt es ihn für 9,5 Jahre einzubuchten wenn er evtl noch weiter macht? Das schreckt andere auch nicht so sehr ab wie als wenn der lebenslänglich bekommen hätte, sowas zu tun...

    Naja schade eig...
  • Lebenslänglich bedeutet, dass er nach 15 Jahren entlassen werden kann.
    Dafür muss der Häftling allerdings selbst einen Antrag stellen. Wird dieser von einem Gericht abgelehnt, dann kann er erst 2 Jahre später erneut eine Freilassung beantragen.
    Im Schnitt dauert eine lebenslängliche Haft ca 17-20 Jahre.
    Wenn darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, dann kann er auch nicht so einfach nach 15 Jahren entlassen werden.
    Rein theoretisch würde das zwar auch gehen, aber in der Praxis verlängert sich die Haft im Schnitt auf 23-25 Jahre.
    Selbst ein Mehrfachmörder kann so nach ca 25 Jahren wieder das Gefängnis verlassen.
    Wird jedoch eine Sicherungsverwahrung angeordnet, so ist diese grundsätzlich unbefristet, allerdings muss alle 2 Jahre eine Prüfung durch ein Gericht stattfinden.