Routerkauf - Zustand: Generalüberholt

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    • [FONT="Comic Sans MS"][COLOR="YellowGreen"][SIZE="3"]Google ist dein Freund -..-
      Nichtmal eine Minute Google



      Es muss nicht immer neu sein

      Als „generalüberholt“ werden Produkte von gewerblichen Verkäufern bezeichnet, die innerhalb der Widerrufs- oder Rückgabefrist oder während der Garantiezeit zurückgegeben wurden und nach einer technischen Wartung und Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit wieder in den Handel gebracht werden. Es kann sich auch um Rückläufer aus Leasingverträgen handeln, beispielsweise bei PC-Systemen und Notebooks.

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