"Ey Du Nigga!"

  • "Ey Du Nigga!"

    [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]Hallo,

    ich hätte eine gesetzliche Frage: Inwiefern darf man hier in Deutschland seine "Meinung" äußern?

    Darf ich, wenn ich einen schwarzen sehe, ihn als Nigga bezeichnen? Kann er mich dann anzeigen?

    Darf ich andere als Kurde bezeichnen, auch wenn sie das nicht wollen?

    Darf ich rassistische Witze unter Freunden machen?

    Darf andere als Nigga/etc. bezeichnen, wenn sie nicht da sind? Kann er mich anzeigen, wenn er das mitbekommt?

    Darf ich in der Öffentlichkeit nAzi Witze und rassistische Witze machen, sodass es andere mitbekommen?

    Es sind alles nur Fragen, nicht dass ich solche Sachen machen würde, es geht um einen Zeitungsartikel, den ich bald schreiben muss.[/SIZE][/COLOR][/FONT]
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  • Ich hab ner schwarzen aus meiner alten klasse auch den liebevollen spitznamen "neger" gegeben. Neger ist ein gebräuchlicher Ausdruck, Nigger dagegen ein Schimpfwort. Wenn
    du einen Zeitungsartikel schreibst, dan vergiss sowas mal lieber egal
    wies von der rechtlichen lage aussieht. bist so oder so bei fast allen
    untendurch.
  • [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]

    felix;115491 schrieb:

    Ich hab ner schwarzen aus meiner alten klasse auch den liebevollen spitznamen "neger" gegeben. Neger ist ein gebräuchlicher Ausdruck, Nigger dagegen ein Schimpfwort. Wenn
    du einen Zeitungsartikel schreibst, dan vergiss sowas mal lieber egal
    wies von der rechtlichen lage aussieht.[COLOR="Red"]bist so oder so bei fast allen
    untendurch.[/COLOR]


    Naja ganz hab ich deinen Post nicht verstanden.

    Nega ist kein Schimpfwort, aber Nigga schon? Kann man mich anzeigen, wenn ich jemanden auf der Straße als Nigga bezeichne?

    Das Rotgekennzeichnete verstehe ich jetzt auch nicht so ganz.[/SIZE][/COLOR][/FONT]
  • Danni;115492 schrieb:

    [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]

    Naja ganz hab ich deinen Post nicht verstanden.

    Nega ist kein Schimpfwort, aber Nigga schon? Kann man mich anzeigen, wenn ich jemanden auf der Straße als Nigga bezeichne?

    Das Rotgekennzeichnete verstehe ich jetzt auch nicht so ganz.[/SIZE][/COLOR][/FONT]


    Neger ist einfach eine Bezeichnung für schwarze Menschen, Nigger
    hingegen ein abwertender Audruck. Als Beispiel: Japaner->japse, Chinese->schlitzauge (schlitzauge haha xD)
    usw.

    Ob du angezeigt werden kannst musst du wohl chrissi fragen, aber normaler -
    weise sollte man das schon :>
  • Danni;115492 schrieb:

    [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]

    Naja ganz hab ich deinen Post nicht verstanden.

    Nega ist kein Schimpfwort, aber Nigga schon? Kann man mich anzeigen, wenn ich jemanden auf der Straße als Nigga bezeichne?

    Das Rotgekennzeichnete verstehe ich jetzt auch nicht so ganz.[/SIZE][/COLOR][/FONT]


    Also ich würde sagen deshalb kann man nicht angezeigt werden aber wenn du jemanden als Nigga/Nigger bezeichnest, mach es bitte nur bei Leuten die dir körperlich deutlich überlegen sind, damit sie auch dem entsprechend handeln können ;)

    Also ich kann das Rot gegenzeichnete von felix problemlos verstehen und er hat recht.
    lg Ich;
  • Danni;115487 schrieb:

    [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]
    ... es geht um einen Zeitungsartikel, den ich bald schreiben muss.[/SIZE][/COLOR][/FONT]


    Lol?

    Wieso willst du in einem zeitungsartikel rassistiche bzw Naziwitze machen?
    Das darfst du doch nicht mal und wenn diese veröffentlicht wird bekommst du unter Garantie eine Anzeige o.o

    Mein Vorschlag: Lass soetwas ganz sein...
  • [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]

    Todeskeks;115500 schrieb:

    Lol?

    Wieso willst du in einem zeitungsartikel rassistiche bzw Naziwitze machen?
    Das darfst du doch nicht mal und wenn diese veröffentlicht wird bekommst du unter Garantie eine Anzeige o.o

    Mein Vorschlag: Lass soetwas ganz sein...


    Ich glaube ihr habt das mit dem Zeitungsartikel falsch verstanden...ich muss schreiben, AB Wann man jemanden anzeigen kann, udn wie die Lage in Deutschland etc. ist, ich stelle keine Nazi witze vor oder sowas o.o der Artikel wird neutral bleiben, aber das ist egal, ich brauche nur Antworten

    Das heißt also wenn mich jemand mit Nigger beschimpft kann ich direkt zur Polizei??[/SIZE][/COLOR][/FONT]
  • Also wenn man einen '[COLOR="RoyalBlue"]weißen[/COLOR]' als ''[COLOR="RoyalBlue"]Nigga[/COLOR]'' beschimpft[COLOR="Red"]..[/COLOR]


    ..hat die Brain.exe eindeutig nen Bug.

    Darf ich rassistische Witze unter Freunden machen?


    Solange es bei den Witzen bleibt. Obwohl ich bezweifle das man über solche Witze Lachen kann.
  • Assoult;115507 schrieb:

    ..hat die Brain.exe eindeutig nen Bug.


    Was laberst du da?
    Ich kenn dich nich in Real oder sonst wie un is mir auch ehrlich gesagt egal, aber sehr komisch dass du das nicht verstehst...

    genauer lesen hilft wirklich, da steht weiße als nigga bezeichnen und keine schwarzen lolz

    bei schwarzen is das doch klar, dass das eine Beleidigung ist XD

    aber bei weißen ist das nunmal so ne sache, unter Freunden mag das sicher in Ordnung gehen wenn sie damit einverstanden sind, aber wenn du auf der Straße jmd fremdes als Nigga bezeichnest kann das nur in begrenzten Fällen zur Anzeige führen...

    Ich glaub dein brain.exe hatn bug :D sollteste ma zu nem profi gehen und den bug entfernen lassen so viel dazu :pacman:
  • chrissi;116177 schrieb:

    Ich wär mit solchen Äußerungen vorsichtig, da sie schon einen beleidigenden Effekt haben können.
    In wieweit du dafür dann wirklich belangt wirst, hängt von der zuständigen Staatsanwaltschaft an.


    Es sind alles nur Fragen, nicht dass ich solche Sachen machen würde, es geht um einen Zeitungsartikel, den ich bald schreiben muss.


    Es geht um einen denke ich mal schul artikel den er in deutsch machen muss.
    Das Thema hatten wir auch.
  • Wen es der Kumpel etc ist, und er selber drüber lachen kann dan ist es kein problem.
    Ich zu meinem Teil sage zu jedem " Ey Nigga, was geht?" Egal ob schwarz oder weis. Aber sie selber lachen drüber und reden genauso so.. Er ist auch schwarz und sagt zu mir (weis) auch ey Nigga was geht.

    Halt nur wen es deine Freunde sind, auch wiederum sagen wir immer : Ey du dregicker Kurde man, Du kurdische bergziege...

    Aber nur zu Freunden (selber auch Kurde meine Freunde)
    Sie verstehen den Spaß und sagen es auch selber.

    Aber wen du die Leute nicht kennst wäre ich Vorsichtig
  • Wen es der Kumpel etc ist, und er selber drüber lachen kann dan ist es kein problem.
    Ich zu meinem Teil sage zu jedem " Ey Nigga, was geht?" Egal ob schwarz oder weis. Aber sie selber lachen drüber und reden genauso so.. Er ist auch schwarz und sagt zu mir (weis) auch ey Nigga was geht.

    Halt nur wen es deine Freunde sind, auch wiederum sagen wir immer : Ey du dregicker Kurde man, Du kurdische bergziege...

    Aber nur zu Freunden (selber auch Kurde meine Freunde)
    Sie verstehen den Spaß und sagen es auch selber.

    Aber wen du die Leute nicht kennst wäre ich Vorsichtig


    [COLOR="Cyan"]Genau Meine Meinug so läufts bei uns auch ab =D [/COLOR]
  • Beleidigung ist in den meisten Fällen ein Antragsdelikt, d.h. es wird nur verfolgt wenn ein Strafantrag gestellt wurde, also ist das unter Freunden kein Problem.
    Sollte eine fremde Person oder auch ein Freund das ganze nicht als Spaß sehen, dann kanns echt unangenehm werden.
    P.S. Mein Beitrag war als Antwort auf seine Frage, was er in dem Artikel schreiben könnte, bezogen. Mir ist schon klar, dass er das nicht machen will.
    @TS: Solltest du die betreffenden Paragraphen brauchen, melde dich einfach nochmal kurz.
  • [FONT="Tahoma"][COLOR="LemonChiffon"][SIZE="2"]Hey
    danke an alle Antworten.

    Die genauen Paragraphen bräuchte ich eigentlich nicht, aber trotzdem danke.
    Ich habe jetzt den Artikel geschrieben.
    Und ja, es ist für Deutsch :)
    Aber eher, was die Situation der Klasse angeht. Es herrscht einfach zu viel Rassismus in der Klassen, weshalb die Klassenlehrerin durch meinen Artikel drauf eingehen will (mein Artikel soll auf die Situation der Klasse leiten)[/SIZE][/COLOR][/FONT]
  • Oh mann ich find die ganze scheisse sowieso unnötig wenn ein jugo sorry oder türke oder sonstwas schwabo zu mir sagt is mir das scheiss egal und wenn ich zu nen schwarzen nigger sage is das das selbe ich finde man sollte das ganze als spass sehn und nicht zu eng denn das is genau der grund warum streiterein rauferein kriege etc anfangen ich bin ein humorfoller Mensch und wenn ein z.B. Macedonier zu mir schwabo sagt sag ich tschusch zu ihm bin bis jz immer hummorvoll und gut mit den leuten ausgekommen und finde man darf das nicht zu ernst nehmen :=B
  • chrissi;116519 schrieb:

    Beleidigung ist in den meisten Fällen ein Antragsdelikt, d.h. es wird nur verfolgt wenn ein Strafantrag gestellt wurde, also ist das unter Freunden kein Problem.
    Sollte eine fremde Person oder auch ein Freund das ganze nicht als Spaß sehen, dann kanns echt unangenehm werden.
    P.S. Mein Beitrag war als Antwort auf seine Frage, was er in dem Artikel schreiben könnte, bezogen. Mir ist schon klar, dass er das nicht machen will.
    @TS: Solltest du die betreffenden Paragraphen brauchen, melde dich einfach nochmal kurz.


    Öhm bedeutet das wenn mich jemand beleidigen würde wäre das schon eine Anzeige wert?
    Könntest vll den Paragraph raussuchn /sagen falls du genug Zeit dafür hast?
  • Buru;117073 schrieb:

    Öhm bedeutet das wenn mich jemand beleidigen würde wäre das schon eine Anzeige wert?
    Könntest vll den Paragraph raussuchn /sagen falls du genug Zeit dafür hast?


    § 185 StGB Beleidigung
    §185StGB ff.
    Da findest du alles, was dafür wichtig ist.
    Aber ihr müsst euch über 2 Dinge im Klaren sein:
    Ihr bekommt in einem Strafverfahren kein Geld vom Verurteilten, sowas müsstet ihr auf zivilrechtlichem Wege extra einklagen.
    Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine kleine Beleidigung von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird ist äußerst gering.