[Frage] Brief bekommen 50€ zahlen

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  • Wenn alle ihre erlebnise erzählen erzähl ich mal meine:

    Mein Bruder war auf Kino.to und wollte mit einer freundin Avatar anschauen..

    Er ist 12 zu dem Zeitpunkt gewesen und er wollte sich den Divx player "Kostenlos Herunterladen" mit versteckte 100 €
    Er meldete sich dort an und klichte auf Anmelden dannach suchte er wo er sich den player auf der seite downloaden kann aber er hat nichts gefunden und dann schaute er über duckload [KOSTENLOS BAD QUALLI BLAH BLAH]

    Dann kahm eine Rechnung mit 120 € mein Bruder kahm zu mir und zeigte mir die mail ich sagte zu ihm ignorier es einfach aber er lief zum dad und er wiederum schrieb zurück er sei minderjährig und dadurch ist der vertrag ungültig.

    Und keine Email kahmen.

    Das heißt für dich Ignor oder Ausweis hinschicken (kopie)

    Mfg Taser
  • einfach nicht draufreagieren war bei mir auch so glaub die seite hieß p2p-heute.com oder so davon gibts tasuende alles von den selben wie bearshear-heute und so und hausaufgeben acuh alles verasche ;) auch wenn du dich anmeldest die müssen dich vorwarnen erst groß schreiben und solange man keine untschrift und die keinen brief shcicken wo du deine unterschrift angeben musst musst du nix zahlen ;)
  • Vergiss den Müll, immer der selbe mann, schon seit 2006, und das auch schon zu meiner Zeit. Immer der selbe, der dir nach dem Aktivieren von Links "BlaBla" einen Brief zukommen lässt, vonwegen du hast dich irgendwo Angemeldet und musst nun 50-150€ Bezahlen. Einfacher Tipp: Minderjährige sollten ihren Eltern bescheid geben, und sagen das 2 Betrüger sind.
  • Konstepflichte Handel/Anmeldungen/Abos abzuschließen via Internet ist unter 18 rein rechtlich
    nicht erlaubt. Egal, ob und wie viel ihr unterschreibt: Verträge sind nicht rechtsgültig und verfallen sofort.

    Erst mit Abschluss des 18ten Lebensjahr seid ihr in der Lage mit ein paar simplen Mausklicks verträge (auch ohne Unterschrift) abzuschließen.

    Die Unterschrift ist innerhalb des Internets nicht notwendig, man wird ausfindig gemacht via IP, Datum, dein Aufenthalt, usw.

    Bestes Beispiel:
    Ich habe ein Vertrag mit dem Institut ILS abgeschlossen, ledeglich 20 Mausklicks,
    und direkt im Vertrag, welcher mich nun einiges kostet (jedoch gewollt).
    Würde ich es nicht wollen und die Testphase wäre vorüber, so könnte
    ich nicht mehr aus diesem Vertrag herauskommen.

    Solltet ihr (alle über 18 jahren) posts von vermeindlichen Firmen bekommen,
    irgendwelche unbekannten Seiten besucht und irgendetwas bestellt zu haben,
    was euch so und so viel kostet, direkt abweisen, nicht beantworten.

    Der Gesellschafft zur Liebe (auch nur, wenn ihr sicher seid) diese wiederum anklagen,
    um solche Betrüger Firmen aus der Welt zu schaffen und anderen helfen, die in Zukunft
    dafür gezahlt hätten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Explosive
  • [COLOR="Red"]Das ist wie die Frage:
    "Habe ein nicht bestelltes Packet bekommen.Anbei liegt eine Rechnung über 500€.Was tun?"
    Genau so eine Abzocke.Ignorieren.Was man nicht bestellt hatt, muss man auch nicht zahlen.
    Solltest du unter 18 sein, bist du nicht geschäftsfähig und alle Verträge sind nichtig.Haben somit keine Wirkung.Sollte jemand (als Beispiel) wirklich einen Vertrag mit dir eingehen, ist er selbst Schuld und hatt keinerlei Anrecht.Auch wenn er die Ware hatt zukommen lassen, da du gar nicht berechtigt bist an einem Vertrag überhaupt teil zu nehmen[/COLOR]
  • kleiner tip hab den scheiß auch schon gemacht
    hab dann ewig rumgelesen und auch einen typen gefunden der sich darauf spezialisirt hat er hat gemeint das ist gar nicht rechtens ist was die machen und man einfach mit dem gericht zurück drohen soll.

    hab dich dann auch gemacht und naja kam nie mehr was


    hab allerdings 6 mal ne drohung geschikt
  • [COLOR="Red"]

    fabyx33;172380 schrieb:

    Dachte die sind bei beschränkter Geschäftsfähigkeit schwebend unwirksam?
    Sprich wenn die Eltern etwas dagegen haben muss man's zurückgeben.

    Das stimmt.Das war jetzt kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
    Hab jetzt nicht so Bock meinen WuG Unterricht wieder aufleben zu lassen :sick:
    Aber du hast Recht.
    Alle Infos kann man hier finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)[/COLOR]
  • fabyx33;172380 schrieb:

    Dachte die sind bei beschränkter Geschäftsfähigkeit schwebend unwirksam?
    Sprich wenn die Eltern etwas dagegen haben muss man's zurückgeben.

    Jein.
    Unter 18 Jahren können grundsätzlich keine Laufzeitverträge abgeschlossen werden.
    Alle anderen Verträge sind schwebend unwirksam.

    Und an den TE:
    Mit 10 Sekunden googlen hättest du dir den Thread sparen können:
    Load-Tipp.de
    War der erste Eintrag, wenn man nach der Adresse des Betrüger gesucht hat.

    Allgemeint gilt:
    Grundsätzlich bei solchen Firmen sämtliche Inkassopost ignorieren.
    Solltet ihr (was bisher noch "nie" vorgekommen ist) einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, müsstet ihr innerhalb von 2 Wochen Einspruch dagegen einlegen, das dann am Besten mit einem Anwalt abklären.

    @Tekumi:
    Sorry, dass ich auch noch was gepostet hab ;)