Flughafen Kontrolle?

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  • Ich les hier ja einiges aber DAS ist echt der Brüller.
    1. An Flüghäfen gibts diese Durchsuchungen nicht weil die gern in Sachen wühlen.Sondern um Waffen zu finden.
    Und du willst da mit Waffen durch gehn? selten so gelacht.
    Angesehn davon, dass beides in Deutschland verboten und somit illegal ist.Erwischt (verpfeift) dich jemand, kannste wegen dem Besitz schon derbst Probleme bekommen.Was genau neben Beschlagnahmung auf dich zukommt kann ich nicht sagen.
    Aber du wirst damit zu 100% nicht nach Deutschland kommen ohne die abgeben zu müssen.
    Nimm am besten gleich noch ne Ak47, häng dir die um und geh so durchn Flughafen.Dann geh zu Zoll guck die Waffe an und dann Grins ma Fett mit der Frage: "Wie viel Zoll kostet die?"
  • Vanill;235914 schrieb:

    Ich benutz die Messer nicht selbst fuer Freunde und die Dinger sind Stumpf :)

    Das Butterfly-Messer ist ein so genannter verbotener Gegenstand i. S. des Waffengesetzes nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.3.

    Anzuwendende Strafvorschrift ist § 52 III Nr. 1 WaffG: Strafrahmen bei Vorsatz 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.

    Nachdem keine einschlägige Vorstrafe existiert, würde ich mal auf eine strafrechtliche Reaktion zwischen Einstellung des Verfahrens bis hin zu einer Geldstrafe als schlimmsten anzunehmenden Fall tippen.
    Im übrigen könnte hier noch ein vermeidbarer Verbotsirrtum vorliegen (§ 17 StGB), der eine Milderung der Strafe eröffnet (§49 StGB).
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    Wenns stumpf is, ists keine Waffe xD
    Das darf aber weder schneiden noch stichverletzungen oder andere verletzungen zufügen.