Illegale Musik

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    • An sich schon, aber Youtube-Rips haben eh nur eine Bitrate von 192 kbps, und da ist es wohl nicht ganz so schlimm, Lieder zu ziehen.
      Schlimmer wäre es, wenn du von all deiner Musik HQ-Versionen hättest, beispielsweise lauter FLACs oder Alben, die von WEB-Releases sind, usw..

      Bei Youtube musst du dir da eigentlich keien Gedanken machen, obwohl du die Musik rechtlich gesehen natürlich über Umwege besorgt hast :)
    • Es geht hier hauptsächlich darum, ob das Material aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" stammt.
      Da aber mittlerweile viele Künstler und Plattenfirmen ihre Songs auf Youtube zumindest dulden, kann man diese offensichtliche Rechtswidrigkeit zumindest anzweifeln.
      Ich würde sagen, das ganze ist ein klassischer Fall von rechtlicher Grauzone.
      Strafrechtlich hat das Ganze eh keine Relevanz, wenn überhaupt zivilrechtlich, aber auch das muss zumindest angezweifelt werden.