[Release] Minecraft Hp (VenomCraft)

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    • Rein rechtlich darf die Seite dann auch noch nicht Online sein wenn kein Impressum vorhanden ist. Kannst ja auch nicht los gehen dir eine Flinte kaufen um im Wald jagen zu gehen, um dann zu sagen ich übe nur Jagdschein mach ich noch....

      Nimm es nicht persönlich aber ich habe etwas gegen solche wie dich......
    • 1. ulle hat die Seite keinen Gewinn & ist somit nicht verpflichtet ein Impressum zu besitzen.

      2. Habe ich das Impressumg gerade eben hinzugefügt, wir haben Weihnachten und ich eine Familie.

      3. Du kennst mich nicht wie kannst du was gegen mich haben?
      Die Seite wirft keinen Profit ab also was bitte ist dein Problem?
    • ulle;315682 schrieb:

      Rein rechtlich darf die Seite dann auch noch nicht Online sein wenn kein Impressum vorhanden ist. Kannst ja auch nicht los gehen dir eine Flinte kaufen um im Wald jagen zu gehen, um dann zu sagen ich übe nur Jagdschein mach ich noch....

      Nimm es nicht persönlich aber ich habe etwas gegen solche wie dich......


      Rein rechtlich darf eine Seite, dessen Bestand nachweislich noch nicht älter als 3 Monate beträgt
      und keinen Umsatz abwirft, auch ohne Impressum geführt werden.

      1. ulle hat die Seite keinen Gewinn & ist somit nicht verpflichtet ein Impressum zu besitzen.


      Ob Gewinn oder nicht, für langfristige Seiten wird ein Impressum vorgeschrieben - Allerdings
      überprüft das niemand.

      Selbst wenn man keins hat, wird erst einmal von Behörden gemahnt, passieren kann da gar nichts.

      Stand: 04/2012
    • Also ich weiß ja nicht woher du deine Informationen beziehst aber hier ein Auszug aus Wikipedia:

      Keine Impressumspflicht

      Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
      Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
      Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte „Baustellen-Seiten“ ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis, dass die Internetseite überarbeitet werde, und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass „der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen“ hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht.[7] Die Entscheidung des LG Düsseldorf begegnete dabei erheblichen Bedenken und es wurde Berufung eingelegt, die nach einem richterlichen Hinweis des Oberlandesgericht Düsseldorf zurück genommen wurde.


      Aber da er nun eins eingefügt hat, ist das Thema doch hinfällig ;)