Gericht genehmigt Neonazi-Aufmärsche

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  • Gericht genehmigt Neonazi-Aufmärsche

    Zwei für heute geplante Aufmärsche von Rechtsextremen in Wunsiedel und München sind in letzter Minute genehmigt worden. Der Zentralrat der Juden kritisierte die Entscheidung. Ein Marsch in Thüringen bleibt verboten.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hob am Freitag in München die Verbote der örtlichen Verwaltungsbehörden auf. In Wunsiedel wurde damit ein von Neonazis geplanter Trauermarsch für den kürzlich verstorbenen NPD-Vizechef Jürgen Rieger genehmigt. Der Verwaltungsgerichtshof erlaubte die Veranstaltung mit der Beschränkung, dass jede Form der Erwähnung von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu unterlassen sei. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte am Donnerstag ein Verbot der Veranstaltung durch das Landratsamt Wunsiedel noch bestätigt.

    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist das vollständige Verbot der Versammlung aber nicht mit den rechtlichen Anforderungen des bayerischen Versammlungsgesetzes vereinbar. Eine Gedenkveranstaltung für Heß, der in Wunsiedel begraben liegt, sei nicht angemeldet worden. Auch habe nicht hinreichend belegt werden können, dass es sich um eine Tarnveranstaltung handle.

    Rieger hatte in Wunsiedel viele Jahre lang Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Hitlers Stellvertreter organisiert. Seit 2005 sind diese Märsche verboten.

    Ebenfalls in einem Eilverfahren erlaubte der Verwaltungsgerichtshof einen sogenannten Heldengedenkmarsch am Samstag in München. Die Landeshauptstadt hatte den Aufzug der Freien Nationalisten und jede Form von Ersatzveranstaltungen unter freiem Himmel verboten.

    Aufruf zu Gegendemonstrationen

    Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, kritisierte die Gerichtsentscheidung. Mit Blick auf München sagte Knobloch, sie bedauere, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch in diesem Jahr das ursprüngliche Verbot im letzten Augenblick aufgehoben habe. Sie fügte hinzu: «Es ist mir unbegreiflich, wie in einem Rechtstaat bekennende Rechtsextremisten und polizeibekannte Neonazi-Kader eine Kundgebung unter dem Deckmantel der demokratischen Meinungsfreiheit abhalten können.»

    Knobloch und Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) riefen alle Bürger der Landeshauptstadt auf, sich an der Protestkundgebung des Münchner Bündnisses gegen Nazi-Aufmärsche am Marienplatz zu beteiligen. Laut einer Polizeisprecherin werden dazu rund 800 Menschen erwartet. Bei dem Neonazi-Aufmarsch wird mit etwa 250 Teilnehmern gerechnet. Wegen der beiden Veranstaltungen werden rund 1300 Polizeibeamte im Einsatz sein.

    Auch in Wunsiedel ist eine Gegendemonstration geplant. Landrat Karl Döhler rief alle Bürger auf «sich für unsere Demokratie einzusetzen». Wie viele Neonazis in die oberfränkische Stadt kommen wollten, war laut Polizei zunächst unklar.

    Der ebenfalls für heute im thüringischen Pößneck geplante Trauermarsch für Jürgen Rieger ist dagegen verboten worden. Das beschloss das Landratsamts als zuständige Behörde am Freitagabend. Dieses Verbot gilt nach Angaben des Landratsamtes auch für jede Form von Ersatzveranstaltungen am 14. November in Pößneck. In dem Ort steht Riegers «Schützenhaus», um das sich die Stadt und die rechtsextreme Partei streiten.

    (News.de)
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  • Nicht dass ihr mich falsch versteht:
    Ich bin auch absolut kein Freund der Rechten und ihrer Ansichten, aber ich denke, dass es besser ist eine solche Gruppe zu kontrollieren, als sie zu verbieten (und sie somit der Kontrolle und dem Zugriff des Staates zu entziehen).
    Außerdem denke ich, dass sie, solange sie nicht durch radikale und gewalttätige Aktionen auffallen, durchaus ihre Meinungsfreiheit ausüben dürfen.