Cheas3r;89465 schrieb:
Was aber in den meisten Fällen nicht passiert.
Der Gefangene kann beantragen, dass nach 15 verbüßten Jahren eine Haftprüfung stattfindet.
Und sobald ein Milderungsgrund vorliegt, kann keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.
DeadStyle;89506 schrieb:
jeden cent ausgeben um den magga auf lebenslängig zu verklagen >.<
Ich hab echt keine Ahnung, wie ihr euch das deutsche Strafrecht vorstellt.
Ninpa;89475 schrieb:
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Da die Sache eh dann offiziel in der Zeitung etc steht , wird das dann lustiger wenn er rauskommt . Ich habe außerdem gehört das Kinderschänder nicht im Knast gut ankommen . Die meisten werden dort sogar verprüggelt . Der wird ein Leben haben "hola die waldfee" .[/SIZE][/COLOR][/FONT]
Kinderschänder sind mit Abstand die Unbeliebtesten im Knast, weshalb sie sehr oft in Einzelhaft gesteckt werden. Man darf als Staat auch nicht zulassen, dass die da drinnen verkloppt und was weiß ich alles werden.
Und du hast schon recht, denen ihr Leben wenn sie rauskommen ist auch so gut wie vorbei.
Überall Terror und Belästigung.
Aber dagegen können die Täter durchaus auch gerichtlich vorgehen.