Mord an Ägypterin im Gerichtssaal - Update

  • Mord an Ägypterin im Gerichtssaal - Update

    Als Alex W. auch auf ihn mit dem Messer losging, dachte Richter Tom Maciejewski, «Das war's». Aber ihn traf es nicht. Alex W. erstach die Ägypterin Marwa El-Sherbini. Maciejewski hat nun im Mordprozess ausgesagt - und von seiner Todesangst erzählt.

    Richter Tom Maciejewski, der im Mordprozess gegen den Angeklagten Alex W. als Zeuge aussagte, betonte, er habe alles versucht, das Leben der Frau zu retten. Der Angeklagte sei auch auf ihn mit dem Messer losgegangen, habe ihn aber nicht getroffen: «Ich dachte, er sticht mich ab.»

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Anwalt des Witwers, der selbst lebensgefährlich verletzt worden war, bereits vor Prozessbeginn Strafanzeige gegen den Präsidenten des Landgerichts und den Vorsitzenden Richter Maciejewski wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Anzeige werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.

    Der Richter verteidigte sich gegen Vorwürfe der Hinterbliebenen, nicht schon im Vorfeld genügend für die Sicherheit gesorgt zu haben. Es habe weder vor noch während der Verhandlung etwas auf eine solche schreckliche Tat hingedeutet. Für den Angeklagten habe in dem Prozess auch gar nicht viel auf dem Spiel gestanden.

    Sinngemäß habe Alex W. die Zeugin am Ende ihrer Vernehmung gefragt, was sie in Deutschland zu suchen habe, sagte der Richter. Zuvor habe der Angeklagte Menschen wie die Ägypterin als Monster bezeichnet. Er unterscheide nach europäischen und nichteuropäischen Rassen, habe er erklärt. Nichteuropäer müssten aus Deutschland ausgewiesen werden. Er habe bei der Landtagswahl in Sachsen auch NPD gewählt.

    «Mit erheblicher Wucht zugestochen»

    Wegen Beleidigung von El-Sherbini auf einem Spielplatz als «Islamistin» und «Terroristin» war der Russland-Deutsche vom Dresdner Amtsgericht im November 2008 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vorm Landgericht kam es am 1. Juli zur Konfrontation. Der Angeklagte äußerte sich nach Angaben des Richters eindeutig fremdenfeindlich und beschimpfte auch die Zeugin. Insgesamt sei er während der Verhandlung aber ruhig und «psychisch nicht auffällig» gewesen.

    Als die Ägypterin den Saal verlassen wollte, stürzte sich der Angeklagte mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser mit einer 18 Zentimeter langen Klinge auf sie und stach ihr in den Rücken. Der Richter sagte, er sei plötzlich aufgesprungen. Er habe aber den Eindruck, dass er geplant, konzentriert und überlegt gehandelt habe. Hinweise auf einen solchen Gewaltausbruch habe es vorher jedoch nicht gegeben.

    Nach Einschätzung einer medizinischen Sachverständigen hatte das Opfer keine Überlebenschance. Die Rechtsmedizinerin Christine Erfurt sagte zu Beginn des zweiten Prozesstags aus, die Frau habe angesichts der Schwere der Verletzungen nur wenige Minuten überleben können. Die 31-Jährige, die im dritten Monat schwanger war, starb an inneren Blutungen. Bei der Obduktion wurden 16 Stichverletzungen festgestellt. «Es muss mit erheblicher Wucht zugestochen worden sein», sagte die Medizinerin. So seien auch mehrere Rippen durchtrennt worden. Die Stiche gingen bis ins Herz.

    Der Richter beschrieb Marwa El-Sherbini und ihren Mann als sympathisch und intelligent. Sie selbst habe sich nicht provozieren lassen und kurz vor dem Angriff noch gesagt, dass der Islam eine friedliche Religion sei und sie die Reaktion des Angeklagten nicht verstehen könne. Dann sei alles «rasend schnell» gegangen. Er habe zunächst gedacht, der Angeklagte schlage mit der Faust auf die Frau ein. Erst dann habe er das Messer und die blutige Klinge bemerkt, sagte der sichtlich bewegte Zeuge.

    Der 28-jährige W. muss sich wegen Mordes an der Ägypterin und wegen versuchten Mordes an deren Ehemann verantworten. Das Motiv sieht die Staatsanwaltschaft in einem «ausgeprägten Hass auf Nichteuropäer und Moslems».

    (News.de)
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  • Werden Angeklagte nicht normalerweise durchsucht? Ich meine... die meisten Angeklagten sitzen vorher in U-Haft und da ist es schwer ein Messer mitzunehmen xD ... gut bei Beleidigung wahrscheinlich nicht, aber trotzdem müssten die Zeugen und Angeklagten doch vorher von den Beamten durchsucht werden... Falls das nicht der Fall ist, dann sollte man das schleunigst einführen -.-
    Unglaublich...
    Naja... geschehen ist geschehen... hoffen wir nur, dass der schön lange im Gefängnis steckt und uns nicht angreift :D

    lg
  • Weist du eigentlich, wie viele Prozesse es jeden Tag in Deutschland gibt?
    Bei irgendwelchen "unwichtigen" Straftaten werden da nun mal keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, weil man schlicht viel zu wenig Personal dafür hat.
    Aber wer kommt denn bitte auf die Idee, dass ein bisher harmloser Angeklagter plötzlich aufspringt und eine Zeugin umbringt?
  • Das Problem ist, dass man die Prozesse auch nicht verschieben kann, weil es einfach zu viele sind. Das kann man nie aufholen.
    Wenn jemand bekannt für Gewaltausbrüche ist oder wegen eines Kapitalverbrechens angeklagt ist, dann gibt es selbstverständlich auch Sicherheitsvorkehrungen, aber bei einfachen Beleidigungsverfahren ist das schlichtweg nicht möglich.
  • Alex W. bettelte um den Tod

    Alex W. bettelte um den Tod

    Als Alex W. im Gericht auf die schwangere Ägypterin Marwa El-Serbini losging und mit dem Messer erstach, konnten die zu Hilfe eilenden Polizisten die Situation nur schwer einschätzen. Beim Mordprozess gaben sie nun ihre Aussagen ab.

    Umgeworfene Stühle und verschobene Tische, Tumult und Gerangel um ein Messer: Bei dem tödlichen Angriff auf die Ägypterin Marwa El-Sherbini im Landgericht Dresden war die Lage für die zu Hilfe eilenden Polizisten nach eigenen Angaben schwer einzuschätzen. Sie hätten in einem verwüsteten Saal mit viel Blut auf dem Boden zwei Männer gesehen, die miteinander um ein Messer kämpften, sagten zwei junge Bundespolizisten in dem Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Ägypterin aus. «Sie waren in Bewegung, ich konnte nicht erkennen, wer das Messer hatte», schilderte ein 33 Jahre alter Beamter.

    Seiner Erinnerung nach hätten beide Männer die Hände an dem Messer gehabt. Auf Schreie und Befehle, aufzuhören, habe es keine Reaktion gegeben. «Dann fiel ein Schuss.» Die Kugel traf den Ehemann des Opfers in den Oberschenkel - er hatte seine Frau vor den Messerstichen des Angeklagten beschützen wollen. Gegen den Polizisten, der geschossen hatte, wird ermittelt. Er werde deshalb nicht im Prozess aussagen, habe aber eine dienstliche Erklärung abgegeben, sagte ein Gerichtssprecher.

    Die Bundespolizisten in Zivil waren am 1. Juli in einem anderen Prozess als Zeugen geladen. Einer von ihnen hatte entsprechend den Vorschriften seine Dienstwaffe dabei. Lärm und Hilfeschreie auf dem Flur habe die drei Wartenden aufgeschreckt, sagte ein 28 Jahre alter Beamter. Er sei dann in den benachbarten Saal gelaufen, habe dort «jede Menge Blut» an Wänden sowie auf dem Boden gesehen und sofort seinen Kollegen mit der Dienstwaffe alarmiert, der gerade ausgesagt habe.

    Klarheit erst nach dem Schuss
    Die Beamten hätten keine Informationen darüber gehabt, was überhaupt vorgefallen sei. «Eigentlich haben wir erst nach dem Schuss mitbekommen, wer der Täter war», sagte ein weiterer Polizist aus. Während er den Angeschossenen am Boden sicherte, habe ein «erstarrter Mann in Robe» zu ihm gesagt: «Das ist ein Opfer, der ist der Täter.» Dieser habe sich bei der Festnahme dann gewehrt. «Als er am Boden lag, hat er mir gesagt, dass ich ihn erschießen sollte, da er nicht ins Gefängnis wollte.»

    Laut Anklage hat der Russlanddeutsche Alex W. die Zeugin Marwa El-Sherbini in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung aus Fremdenhass brutal erstochen. Die 31 Jahre alte schwangere Frau starb vor den Augen ihres kleinen Sohnes im Gerichtssaal, ihr Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Alex W. muss sich seit dem 26. Oktober wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer verantworten. Der 28-Jährige schweigt bisher.

    Seine in Dresden lebende Mutter lehnte eine Aussage vor Gericht unter Verweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht erneut ab. Nach einem Interview mit der Bild am Sonntag waren Mutter und Schwester des mutmaßlichen Täters noch einmal vom Gericht angeschrieben worden. Von der Schwester gibt es laut Richterin Birgit Wiegand noch keine Antwort.

    (News.de
    )
  • Krass...
    Aber ehrlich gesagt, kann ich nicht verstehen, warum man schießt ohne zu wissen, wer der Täter ist?!
    Also... es kann ja gut sein, dass das in dem Gedränge und Gerangel nicht klar erkennbar war, aber ich denke, dass auch ein Warnschuss gereicht hätte oder ähnliches!
    Ich möchte keineswegs einen der Polizisten jetzt auf die Anklagebank setzen, aber es sollte bei solchen Situationen (auch wenn es sehr schwer ist) ein kühler Kopf bewahrt werden!
    Da ich damit keine Erfahrung habe, weiß ich nicht, wie gut das möglich ist, da cool zu bleiben...

    lg
  • Ok :D
    Das verstehe ich!
    Dann passiert dem Polizisten doch nichts, oder?
    Denn gegen den wird ja ermittelt...
    Und wenn es doch sinnvoll war, sollte man den ja jetzt nicht bestrafen! Oder verklagt ihn in der Angeschossene? Genaugenommen wurde der ja von dem Polizisten (halbwegs) gerettet (jedenfalls aus der Perspektive, die du anführst und die auch sinnvoll ist)!
    Würde das ein Gericht anerkennen? Also als Rettungsschuss, sozusagen?
  • Alex W. gesteht und jammert

    Alex W. gesteht und jammert

    Der Angeklagte Alex W. hat im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini gestanden. «Heute kann ich es selbst nicht mehr verstehen, warum ich das Verbrechen begangen habe», zitierte ihn sein Anwalt Veikko Bartel.

    «Es stimmt, dass ich eine ausländerfeindliche Gesinnung habe, aber das ist nicht das Motiv», ließ Alex W. erklären. Sein Mandant habe sich «in einem Zustand der Angst und Panik befunden», durch das Beleidigungsverfahren gegen sich unter Stress gestanden und Furcht vor einer Gefängnisstrafe gehabt. Er habe sich «machtlos», «vom Staat schikaniert» und ungerecht behandelt gefühlt. Reue zeigte Alex W. nicht.

    Nach wochenlangem Schweigen hat der Angeklagte im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini das Verbrechen gestanden. Sein Anwalt Veikko Bartel verlas eine entsprechende Erklärung im Dresdner Landgericht. Sein Mandant Alex W. hat das sechsseitige Dokument unterzeichnet. Darin gibt der Russlanddeutsche die Angriffe auf Marwa El-Sherbini und ihren Mann zu.

    Er sei depressiv gewesen und habe sich in den Wochen vor der Berufungsverhandlung mit viel Alkohol betäubt. Ein «komischer Zustand» habe danach seine Entscheidungen beeinflusst. Die Tat sei nicht geplant gewesen, hieß es in der Erklärung, das Messer habe er schon mehrere Wochen im Rucksack gehabt. «Ich habe nicht geplant, es für einen Angriff auf die Zeugin oder ihren Mann zu benutzen.»

    Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage hat er in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung am 1. Juli die schwangere Zeugin Marwa El-Sherbini aus Fremdenhass mit einem Messer getötet und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

    Nach seiner Festnahme habe er «bedauert, dass es geschehen sei, dass ich mein Leben versaut habe und nicht selbst bei der Aktion erschossen wurde.» Er könne sich nicht mehr lückenlos an die Tat erinnern, heißt es in dem Schriftstück. Er sei an diesem Tag sehr aufgeregt gewesen. Nachdem seine Frage an Marwa El-Sherbini, warum sie in Deutschland sei, abgelehnt worden war, habe er sich selbst «das Kommando gegeben aufzustehen und auf sie loszugehen». Dann habe er die Personen nur noch als Schatten und Gestalten wahrgenommen.

    «Ja» und «korrekt» sind die ersten Worte vor Gericht
    An Einzelheiten des Angriffs könne er sich nicht mehr erinnern, ließ der Angeklagte erklären, nur, «dass ich auf die Zeugin losging, dass ein Stuhl auf mich geworfen wurde und ich wieder auf die Zeugin losgegangen bin, die am Boden lag, und ihr Mann sich am Messer festhielt.»

    Vor Gericht indes fand Alex W. weder Worte der Entschuldigung noch der Reue. Der Vorsitzenden Richterin Birgit Wiegand bestätigte er lediglich mit einem deutlichen «Ja», dass die Erklärung gemeinsam mit ihm erstellt worden sei. «Korrekt» antwortete er auf die Frage, ob der Anwalt sie vorlesen dürfe.

    Es waren die ersten Worte des arbeitslosen Spätaussiedlers seit Beginn des Prozesses am 26. Oktober. Während der Anwalt die Erklärung verlas, saß Alex W., wie meistens an den bisher sieben Verhandlungstagen, mit gesenktem, von der Kapuze seines Pullovers bedecktem Kopf regungslos auf der Anklagebank. Die Beantwortung von Fragen lehnte er mit einem lauten «Nein» ab.

    An diesem Donnerstag soll das Gutachten zur Schuldfähigkeit vorgetragen werden. Für kommenden Montag und Dienstag sind die Plädoyers geplant. Das Urteil soll am 11. November gesprochen werden.

    (News.de)
  • Alex W. will Revision

    Alex W. will Revision

    Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El-Sherbini zur Höchststrafe verurteilte Russlanddeutsche Alex W. will das Urteil anfechten. Im Dresdner Landgericht kehrt derweil nach zwei Wochen strengster Sicherheitsvorkerhungen Normalität ein.

    «Ich werde im Auftrag meines Mandanten Revision einlegen», sagte der Potsdamer Rechtsanwalt Veikko Bartel auf Anfrage. Die Frist dafür beträgt eine Woche nach Prozessende. Bartel will dann das schriftliche Urteil, für das die Kammer nach dem Gesetz sieben Wochen Zeit habe, rechtlich prüfen. Danach entscheide er gemeinsam mit dem Mandanten, ob die Revision begründet oder wieder zurückgezogen werde.

    Alex W. war am Mittwoch wegen Mordes an der 31-jährigen Ägypterin sowie versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an deren Ehemann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten diese Höchststrafe gefordert. Die Verteidigung wollte eine Verurteilung wegen Totschlags im Affekt erreichen. Der arbeitslose Spätaussiedler hatte die Attacke schriftlich gestanden, vor Gericht aber weder Reue noch Bedauern gezeigt und geschwiegen.

    Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibe Alex W., der nach Angaben des Gutachters seit Jahren latent suizidgefährdet sei, in Untersuchungshaft, sagte Bartel. Zum Schutz vor Mithäftlingen werde er in absoluter Isolation gehalten und rund um die Uhr bewacht, könne aber mehr Besuch als andere Häftlinge erhalten. Alex W., der einen Tag nach der Verurteilung 29 Jahre alt wurde, sei bisher ausschließlich von seiner Mutter besucht worden.

    Am Dresdner Landgericht herrschte nach gut zwei Wochen strengster Sicherheitsvorkehrungen wieder Normalität. «Es finden Verhandlungen statt», sagte Gerichtssprecher Peter Kieß. Die nach der Bluttat installierten Sicherheitskontrollen gelten weiter für Besucher, die Absperrungen indes wurden bereits abgebaut. Während der elf Verhandlungstage hatten rund 200 Polizisten, darunter auch Scharfschützen, das Gerichtsgebäude bewacht und täglich nach Sprengstoff durchsucht.

    (News.de)